Arbeiten in Skandinavien

Arbeitsrechtlicher Rahmen

Wie in allen Europäischen Ländern dürfen EU-Mitglieder sich drei Monate frei aufhalten, dazu kommen in Dänemark weitere drei Monate zwecks Arbeitssuche hinzu. Erst wenn der Aufenthalt diese sechs Monate überschreitet, muss eine Aufenthaltsgenehmigung beim zuständigen Amt, dem statsamt, beantragt werden. Dazu sind nur Ausweis, Arbeitsvertrag und Passbilder von Nöten. Außerdem muss eine Registrierung beim Einwohnermeldeamt, dem folkeregister, erfolgen, die auch gleich die Krankenversicherung mit einschließt.

Die Sozialversicherung Dänemarks ist umfassend und schließt auch deutsche Arbeiter ein, sobald sie angestellt sind. Neben Kranken- und Rentenversicherungen deckt sie vor allem die Weiterbezahlung während der Kinderzeit ab. Eltern können zur Erziehung ihres Kindes insgesamt 52 Wochen frei nehmen und zusätzlich flexible Arbeitszeiten aushandeln. Der Steuersatz ist ab einem Einkommen von etwa 5180 € im Jahr (der Freibetrag) gestaffelt bis zu einen Höchstsatz von 60 %. Ausländische Fachkräfte können unter bestimmten Bedingungen aber einen gemäßigten Steuersatz in Anspruch nehmen. Eine Arbeitslosenversicherung muss hingegen zusätzlich abgeschlossen werden.

Mit einer 37-Stunden Woche, jährlich fünf Wochen Urlaub und klaren Vorgaben zu Überstundenbehandlung unterscheiden sich die dänischen kaum von den deutschen Arbeitsbedingungen. Die Löhne in Dänemark sind dagegen vergleichsweise hoch, allerdings sind auch die Steuerabgaben höher als in Deutschland.